Informationen für

internationale Studierende

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internationale Studierende

Finanzierung und Aufenthalt

Internationale Studierende, die nicht aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz kommen, müssen ihre Aufenthaltserlaubnis regelmäßig verlängern. Für die Aufenthaltserlaubnis benötigst du die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, die Anmeldung bei der Meldebehörde und eine gültige Krankenversicherung. Auch der Finanzierungsnachweis muss erneut erbracht werden.

Studierende aus der EU, dem EWR und der Schweiz brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch sie müssen krankenversichert sein und ihr Studium eigenständig finanzieren können.

Eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken wird zumeist für zwei Jahre ausgestellt und muss immer vor Ablauf dieser Frist verlängert werden. Die Verlängerung wird vom ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums abhängig gemacht, d.h. davon, ob du Prüfungen ablegst und ECTS erwirbst. So wird jeweils geprüft, ob du dein Studium in einer angemessenen Zeit abschließen kannst.

Wer fördert Studierende?

Im Unterschied zu anderen Ländern vergeben Universitäten in Deutschland kaum Stipendien. Wichtigster Stipendiengeber für internationale Studierende ist der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD). Studierende bewerben sich allerdings meist bereits im Heimatland für ein Stipendium.
Wichtige Ansprechpartner für die Studienförderung während des Studiums sind die Stiftungen und Begabtenförderungswerke. Auch sie bieten Stipendien für internationale Studierende an. Die Bedingungen sind jedoch bei jeder Institution unterschiedlich und müssen direkt dort erfragt werden. Das mag mühsam sein, aber es kann sich lohnen!

Zu den Begabtenförderungswerken Stipendien-Datenbank des DAAD Stipendiumplus

Die staatliche Studienförderung BAföG

Das BAföG, die staatliche Studienförderung in Deutschland, können internationale Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nur in seltenen Ausnahmefällen beziehen:

▪ Die Studierenden selbst hatten vor BAföG-Antragstellung fünf Jahre ihren gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und waren fünf Jahre lang in Deutschland erwerbstätig.
▪ Zumindest ein Elternteil war während der letzten sechs Jahre insgesamt drei Jahre in Deutschland bei rechtmäßigem Aufenthalt erwerbstätig.

Informationen dazu erhalten Studierende in der BAföG-Beratung ihres Studierendenwerkes. In Rheinland-Pfalz informieren dazu die Hochschulen.

EU-Studierende, die erstmalig zum Zweck des Studiums nach Deutschland kommen, erwerben durch Aufnahme des Studiums keinen Anspruch auf BAföG. Sobald sie aber durch Arbeitsaufnahme den Status als Arbeitnehmende erhalten, sind sie in vollem Umfang leistungsberechtigt, wenn sie alle übrigen Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere wird bei der Berechnung auch das Elterneinkommen angerechnet.

Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier.

 

DSW | Jan Eric Euler
DSW | Jan Eric Euler

Hier gehts zur BAföG Webseite.

www.bafög.de

Hilfe im Notfall

In Deutschland gibt es leider wenig finanzielle Unterstützung für internationale Studierende. Wenn man während des Studiums in eine finanzielle Notlage gerät, kann man sich an folgende Anlaufstellen wenden:

Erste Ansprechperson sollte die Sozialberatung des Studierendenwerks oder das International Office der Hochschule sein. Die Beraterinnen und Berater informieren, wer an der jeweiligen Hochschule internationale Studierende in Notlagen unterstützt. Einige Studierendenwerke verfügen über einen Notfallfond für internationale Studierende oder können mit Überbrückungsdarlehen helfen.

Zudem kann bei den Katholischen oder Evangelischen Studierendengemeinden an den Hochschulen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. An manchen Hochschulen gibt es auch private Vereine zur Unterstützung internationaler Studierender.