Informationen für

internationale Studierende

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Du möchtest in Deutschland bleiben?

Einige internationale Studierende möchten nach dem Studienabschluss in Deutschland bleiben.

Studierende aus EU-Staaten können problemlos in Deutschland bleiben, sie haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Internationale Studierende aus Drittstaaten können nach Studienabschluss ihre Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche um 18 Monate verlängern. So lange haben sie Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden, der ihrer Ausbildung angemessen ist. Auch für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsplatzsuche muss nachgewiesen werden, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Suchphase ist eine Erwerbstätigkeit ohne Einschränkung erlaubt.

Wenn Hochschulabsolventinnen und -absolventen einen geeigneten Arbeitsplatz finden, kann die bisherige Aufenthaltserlaubnis in eine vorerst befristete Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit umgewandelt werden. Nach fünf Jahren kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

DSW | Jan Eric Euler
DSW | Jan Eric Euler

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