Informationen für

internationale Studierende

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DSW | Florian Geppert
DSW | Florian Geppert

Das Gesundheitswörterbuch gibt allgemeine Überblicksinformationen auf Deutsch und Englisch für internationale Studierende.

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Krankenversicherung

Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Diese muss bereits bei der Einschreibung nachgewiesen werden. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: Gesetzliche und private. Wir empfehlen, eine gesetzliche Krankenversicherung zum Studierendentarif abzuschließen. Es gibt günstigere private Krankenversicherungen, die aber nicht den notwenigen Versicherungsschutz umfassen und zum Teil auch nicht von der Ausländerbehörde vor Ort anerkannt werden. Wir raten deswegen dringend davon ab, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Wenn man einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kann man während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Die Sozialberaterinnen und Sozialberater der Studierendenwerke beraten dich zum Thema Krankenversicherung.

 

Zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (Norwegen, Island und Liechtenstein) und der Schweiz bestehen EU-Verordnungen zum länderübergreifenden Versicherungsschutz.

Bist du auch weiterhin während deines Studiums in einem dieser Länder krankenversichert, so erhältst du während deines Studiums in Deutschland Krankenversicherungsleistungen nach deutschen Vorschriften, allerdings gegebenenfalls beschränkt auf akute Erkrankungen und Schmerzen. Das nennt man Sachleistungsaushilfe. Am besten suchst du dir eine deutsche gesetzliche Krankenkasse aus und lässt dich dort beraten.

Liegt dein Lebensmittelpunkt (durch den Bezug zum Elternhaus oder durch die Finanzierung durch deine Eltern) weiterhin in deinem Herkunftsland und ist dein Aufenthalt in Deutschland daher nur als vorübergehend zu betrachten, so reicht die EHIC (das ist die europäische Versicherungskarte der Krankenkasse aus deinem Herkunftsland) als Versicherungsnachweis aus. Im Regelfall wirst du über deine Eltern familienversichert sein. Falls du nur eine nationale Versichertenkarte hast, kannst du eine EHIC bei deiner Krankenkasse beantragen. In vielen Ländern ist dies kostenfrei.

Achtung: Wird Deutschland jedoch zu deinem festen, langfristigen Wohnort und/oder hast du hier durch Nebenjobs oder bezahlte Praktika Einkünfte, musst du dich bei einer deutschen Krankenversicherung versichern lassen. Hiervon gibt es nur in wenigen Ländern Ausnahmen – frage dazu bei deiner Krankenversicherung nach.

 

 

Mit einigen Ländern, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Bist du in deinem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so kannst du diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Auch das nennt man Sachleistungsaushilfe. Kläre am besten bereits im Heimatland, welche Unterlagen dafür benötigt werden und wende dich in Deutschland sofort an eine gesetzliche Krankenkasse deiner Wahl, um die Sachleistungsaushilfe eintragen zu lassen.

Deine Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundige dich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen du in Deutschland in Anspruch nehmen darfst.

Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres solltest du mit deiner Versicherung klären.

Wird deine private Versicherung anerkannt, benötigst du für die Immatrikulation eine Bestätigung von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, dass du von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. Du kannst dann aber für die Dauer deines Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Mit welchen Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen?

 

Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt, kann sich in der Regel nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall muss eine private Versicherung gewählt werden. Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren für Studienkollegiaten eine besondere Mitgliedschaft zum Schülertarif – informiere dich dazu direkt bei den Krankenkassen und bei der Sozialberatung deines Studierendenwerks.

Für Studienkollegs gelten unterschiedliche Regelungen. Du solltest dich am besten direkt mit dem Studienkolleg der Hochschule in Verbindung setzen, an der du später studieren möchtest.

Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen.

Tarife im Überblick

  Vela Optimal Vela Basis  
1.-12. Monat 78,00 EUR 34,50 EUR  
13.-60. Monat 78,00 EUR 60,00 EUR  
       

 

Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif "VELA Optimal". Er bietet Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif "VELA Basis" bietet nur eingeschränkte Leistungen. Der Basis-Tarif eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur ein bis zwei Semester in Deutschland bleiben.

Hinweis:

Der auf der Vela-Webseite aufgeführte Tarif „Vela Light“ ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des Deutschen Studierendenwerks mit dem UNION Versicherungsdienst. Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Tarif nicht empfehlen.

Informationen dazu erhältst du bei deinem Studierendenwerk oder direkt bei:

VELA – eine Marke der UNION Versicherungsdienst GmbH
Serviceline: 0800 603-6039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (International)
E-Mail: info@vela.insure

Hier geht’s zur Webseite

Nach dem 30. Geburtstag kannst du dich nicht mehr im günstigen Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Dies gilt aber nur dann, wenn Du bereits in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist oder bislang in einer gesetzlichen Krankenkasse in einem EU-Land oder in Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz versichert warst.

Ansonsten bleibt leider nur noch der Schritt in die private Krankenversicherung. Das gilt insbesondere für Studierende, die zu Beginn ihres Studiums in Deutschland bereits 30 Jahre alt sind. Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen.

Tarife im Überblick

  Vela Optimal Vela Basis  
1.-12. Monat 78,00 EUR 34,50 EUR  
13.-60. Monat 78,00 EUR 60,00 EUR  
       

 

Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif "VELA Optimal". Er bietet Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif "VELA Basis" bietet nur eingeschränkte Leistungen. Der Basis-Tarif eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur ein bis zwei Semester in Deutschland bleiben.

Hinweis:

Der auf der Vela-Webseite aufgeführte Tarif „Vela Light“ ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des Deutschen Studierendenwerks mit dem UNION Versicherungsdienst. Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Tarif nicht empfehlen.

Informationen dazu erhältst du bei deinem Studierendenwerk oder direkt bei:

VELA – eine Marke der UNION Versicherungsdienst GmbH
Serviceline: 0800 603-6039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (International)
E-Mail: info@vela.insure

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