Informationen für
internationale Studierende
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Das Gesundheitswörterbuch gibt allgemeine Überblicksinformationen auf Deutsch und Englisch für internationale Studierende.
Zum GesundheitswörterbuchKrankenversicherung
Wer in Deutschland studieren will, benötigt eine Krankenversicherung. Diese muss bereits bei der Einschreibung nachgewiesen werden. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: gesetzliche und private. Wir empfehlen, eine gesetzliche Krankenversicherung zum Studierendentarif abzuschließen. Es gibt günstigere private Krankenversicherungen, die aber nicht den notwenigen Versicherungsschutz umfassen und zum Teil auch nicht von der Ausländerbehörde vor Ort anerkannt werden. Wir raten deswegen dringend davon ab, sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen. Wenn man einmal in der privaten Krankenversicherung ist, kann man während des Studiums nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Die Sozialberaterinnen und Sozialberater der Studierendenwerke beraten dich zum Thema Krankenversicherung.
Mit einigen Ländern, darunter den Mitgliedsländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, bestehen Sozialversicherungsabkommen: Bist du in deinem Heimatland gesetzlich krankenversichert, so kannst du diesen Versicherungsschutz in Deutschland von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkennen lassen. Kläre am besten bereits im Heimatland, welche Unterlagen dafür benötigt werden. Für Studierende ist dies zumeist eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC kann kostenfrei bei der Krankenkasse beantragt werden.
Achtung: Sofern EU- oder EWR-Studierende in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern. Hiervon gibt es nur in wenigen Ländern Ausnahmen – frage dazu bei deiner Krankenversicherung nach.
Deine Versicherung deckt eventuell nicht alle Kosten in Deutschland ab. Erkundige dich schon vor der Einreise sehr genau, welche Leistungen du in Deutschland in Anspruch nehmen darfst.
Auch die privaten Krankenversicherungen anderer Länder können unter Umständen in Deutschland anerkannt werden. Genaueres solltest du mit deiner Versicherung klären.
Wird deine private Versicherung anerkannt, benötigst du für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass du von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bist. Du kannst dann aber für die Dauer deines Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Mit welchen Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen?
Wer in Deutschland an einem studienvorbereitenden Sprachkurs teilnimmt, kann sich in der Regel nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. In diesem Fall muss eine private Versicherung gewählt werden. Ist der Sprachkurs beendet, können Studierende, die jünger als 30 sind, für ihr Studium in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Einige gesetzliche Krankenkassen gewähren für Studienkollegiaten eine freiwillige Mitgliedschaft zum Schülertarif – informiere dich dazu direkt bei den Krankenkassen und bei der Sozialberatung deines Studierendenwerks.
Für Studienkollegs gelten unterschiedliche Regelungen. Du solltest dich am besten direkt mit dem Studienkolleg der Hochschule in Verbindung setzen, an der du später studieren möchtest.
Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen.
Vela Optimal | Vela Basis | ||
---|---|---|---|
1.-12. Monat | 78,00 EUR | 34,50 EUR | |
13.-60. Monat | 78,00 EUR | 60,00 EUR | |
Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif "VELA Optimal". Er bietet Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif "VELA Basis" bietet nur eingeschränkte Leistungen. Der Basis-Tarif eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur ein bis zwei Semester in Deutschland bleiben.
Hinweis:
Der auf der Vela-Webseite aufgeführte Tarif „Vela Light“ ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des Deutschen Studierendenwerks mit dem UNION Versicherungsdienst. Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Tarif nicht empfehlen.
Informationen dazu erhältst du bei deinem Studierendenwerk oder direkt bei:
VELA – eine Marke der UNION Versicherungsdienst GmbH
Serviceline: 0800 603-6039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (International)
E-Mail: info@vela.insure
Nach dem 30. Geburtstag kannst du dich nicht mehr im günstigen Studierendentarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern.
Ansonsten bleibt leider nur noch der Schritt in die private Krankenversicherung. Das gilt insbesondere für Studierende, die zu Beginn ihres Studiums in Deutschland bereits 30 Jahre alt sind. Das Deutsche Studierendenwerk hat für Studierende, die sich nicht bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern können, eine Rahmenvereinbarung mit dem UNION Versicherungsdienst getroffen.
Vela Optimal | Vela Basis | ||
---|---|---|---|
1.-12. Monat | 78,00 EUR | 34,50 EUR | |
13.-60. Monat | 78,00 EUR | 60,00 EUR | |
Für einen längeren Aufenthalt empfiehlt sich der Tarif "VELA Optimal". Er bietet Versicherungsschutz inklusive Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Der Tarif "VELA Basis" bietet nur eingeschränkte Leistungen. Der Basis-Tarif eignet sich eher für Austauschstudierende, die nur ein bis zwei Semester in Deutschland bleiben.
Hinweis:
Der auf der Vela-Webseite aufgeführte Tarif „Vela Light“ ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung des Deutschen Studierendenwerks mit dem UNION Versicherungsdienst. Wir weisen darauf hin, dass wir diesen Tarif nicht empfehlen.
Informationen dazu erhältst du bei deinem Studierendenwerk oder direkt bei:
VELA – eine Marke der UNION Versicherungsdienst GmbH
Serviceline: 0800 603-6039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (International)
E-Mail: info@vela.insure