Deutsches Studentenwerk

In welchem Umfang dürfen Sie arbeiten?

Seit 2005 dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR kommen, 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Dafür brauchen sie keine Zustimmung der Agentur für Arbeit, der deutschen Zentralbehörde.

Allerdings dürfen internationale Studierende, die nicht aus der EU kommen, sich nicht selbstständig machen oder freiberuflich arbeiten!

Wenn Sie mehr als 90 volle oder 180 halbe Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde. Ob Sie diese Zustimmung erhalten, hängt von der Arbeitsmarktlage an Ihrem Studienort ab. In Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit werden Sie wenig Chancen haben, mehr als 90 Tage arbeiten zu können.

Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber trotzdem informiert werden, wenn Sie als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten wollen!

Sprachkursbesucher/ Studienkollegs

Wenn Sie einen Sprachkurs besuchen oder im Studienkolleg studieren, gelten strengere Bestimmungen als für regulär eingeschriebene Studierende. Sie dürfen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit arbeiten - und auch nur in der vorlesungsfreien Zeit.

Studierende aus der EU und dem EWR

Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Seit Mai 2011 können auch die Studierenden aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn zu den gleichen Bedingungen wie deutsche Studierende neben dem Studium arbeiten.

Für Studierende aus Bulgarien und Rumänien gelten jedoch weiterhin die Beschränkungen der 90/180 Tage-Regelung. Wenn Sie aus einem dieser beiden Länder kommen, haben Sie nur einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Diese Behörde prüft, ob für den Arbeitsplatz, den Sie wollen, nicht auch ein deutscher Staatsbürger oder ein anderer EU-Bürger zur Verfügung steht.

Praktika

Wenn Sie nicht aus der EU oder dem EWR kommen und in Deutschland ein Praktikum absolvieren, zählt das als reguläre Arbeit - selbst dann, wenn das Praktikum unbezahlt ist! Jeder Tag im Praktikum wird von Ihrem 90-Tage-Guthaben abgezogen.

Wenn Sie zum Beispiel schon 90 Tage gearbeitet haben, müssen Sie für ein Praktikum die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit einholen.

Davon ausgenommen sind nur Praktika, die verpflichtender Bestandteil Ihres Studiums sind.